Mehr Sicherheit für Fuß- und Radverkehr auf der Balduinbrücke

Bild: pixabay, kutte

Die GRÜNEN Koblenz beschließen bei ihrer Kreismitgliederversammlung am 31.01.24, sich für
eine sichere Verkehrsführung auf der Balduinbrücke einzusetzen.

„Immer wieder kommt es auf der Balduinbrücke zu Konflikten zwischen Passanten, Radfahrenden und Kraftfahrzeugen“, berichtet Ulrich Kleemann, verkehrspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion der GRÜNEN. „Auf dem gemeinsamen Rad- und Fußweg Richtung Lützel kommen einem Radfahrerinnen entgegen, die verkehrswidrig Richtung Altstadt fahren, so dass hier besonders für die Fußgängerinnen gefährliche Situationen auftreten“, ergänzt Dominik Schmidt, Kandidat der GRÜNEN für die Kommunalwahl.

Der Radverkehr Richtung Innenstadt fühlt sich auf dem zu schmalen Radweg von Autos und Bussen bedrängt, die, ohne den Mindestabstand einzuhalten, die Radfahrerinnen überholen und sie damit gefährden. Die GRÜNEN Koblenz möchten diese gefährlichen Situationen entschärfen. Denkbar wäre eine Einbahnregelung für Kraftfahrzeuge, so dass die Fläche für den Radverkehr vergrößert werden könnte. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die Brücke nur noch für den öffentlichen Personennahverkehr zu öffnen. Radfahrende können dann auf beiden Fahrbahnen fahren und der Bereich neben der Fahrbahn stände komplett den Fußgängerinnen zur Verfügung. Eine dritte Möglichkeit wäre das Einführen von Tempo 30 auf der gesamten Brücke. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit vermindert gefährliche Begegnungen zwischen Kraftfahrzeugen und dem Radverkehr. Unabhängig davon soll der Schutzstreifen auf der gesamten Brücke in maximal möglicher Breite ausgeführt und rot markiert werden. Am Südende der Brücke sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass Radfahrende einfach und gefahrlos Richtung Altstadt abbiegen können.

„Unser Ziel ist, die Gefährdungen, die durch den motorisierten Verkehr entstehen, zu vermindern.
Alle sollen sicher über die Balduinbrücke kommen können“, fasst Kim Theisen, Sprecherin der
GRÜNEN und Spitzenkandidatin für die Kommunalwahl die Zielsetzung des Antrags zusammen.