Oberverwaltungsgericht erklärt Koblenzer Burkiniverbot erwartungsgemäß für verfassungswidrig


Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat in einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung festgestellt, dass das Burkiniverbot in den Koblenzer Schwimmbädern gegen das Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt. Der entsprechende Passus zur Kleiderordnung wurde im Dezember mit einer Stimmenmehrheit von AfD, CDU und Freien Wählern in die Badeordnung für die Koblenzer Bäder mit aufgenommen.

Alina Welser, Vorstandssprecherin der Koblenzer Grünen meint: „AfD, CDU und Freie Wähler haben ihren Vorstoß mit hygienischen Gründen begründet. Das Verbot richtete sich aber, weil Triathlon- und Tauchanzüge explizit ausgenommen wurden, nur gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe und nur gegen Frauen. Das ist im Kern fremden- und frauenfeindlich! Das Badeverbot für Burkini Trägerinnen hätte nur dazu geführt, dass diese nicht mehr in die Schwimmbäder gegangen wären. So sieht aber keine gelungene Integration aus.“

Weiter dazu Martin Schmidt, Vorstandssprecher der Koblenzer Grünen: „Der Beschluss, der mit der Mehrheit von AfD, CDU und Freien Wählern im Stadtrat zustande kam, ist – wie jetzt höchstrichterlich festgestellt und sehr vorsichtig formuliert – zumindest nicht verfassungskonform. Bei Artikel 3 handelt es sich wie bei allen Artikeln von eins bis zehn des Grundgesetzes um Menschenrechte. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. Der Passus zur Kleiderordnung in Koblenzer Schwimmbädern verstößt eklatant gegen einen der wichtigsten Artikel des Grundgesetzes. Das führt hoffentlich zu einem Nachdenken bei den demokratischen Parteien, die diesen Beschluss zu verantworten haben.“


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